Fragen & Antworten
zur Corona-Verordnung
Nachfolgende Informationen basieren auf der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Änderungen seitens der Behörden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Reservierungen erfolgen auf Basis der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die zum Zeitpunkt Ihres Festzeltbesuches gültig ist.
- Welche Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung im September/Oktober 2022 gelten, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen.
- Im Falle einer Absage des Cannstatter Volksfestes 2022 seitens der Behörden greifen automatisch folgende Massnahmen:
- Eine Kontaktaufnahme zu allen Personen, die eine Reservierung vorgenommen haben, erfolgt von unserer Seite.
- Eine Rückabwicklung der Reservierung unsererseits erfolgt unbürokratisch: Geleistete Zahlungen werden erstattet.