Fragen & Antworten
zur Corona-Verordnung

Nachfolgende Informationen basieren auf der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Änderungen seitens der Behörden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

  1. Reservierungen erfolgen auf Basis der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die zum Zeitpunkt Ihres Festzeltbesuches gültig ist.
  2. Welche Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung im September/Oktober 2022 gelten, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen.
  3. Im Falle einer Absage des Cannstatter Volksfestes 2022 seitens der Behörden greifen automatisch folgende Massnahmen:
  • Eine Kontaktaufnahme zu allen Personen, die eine Reservierung vorgenommen haben, erfolgt von unserer Seite.
  • Eine Rückabwicklung der Reservierung unsererseits erfolgt unbürokratisch: Geleistete Zahlungen werden erstattet.