für das Stuttgarter
Frühlingsfest 2018
Samstag, 21. April bis Sonntag, 13. Mai 2018
Ihren Reservierungswunsch werden wir schnellstmöglich bearbeiten, den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen wir per E-Mail. Für die weitere Planung Ihres Festzelt-Erlebnisses haben wir auf unserer Website nützliche Informationen für Sie zusammengestellt:
Wir reservieren für Sie im Mittelschiff ab einer Anzahl von fünf Personen und immer in Fünferschritten (5, 10, 15, 20, 25 etc. Personen). In den seitlichen Logen können komplette Tische à 10 Personen reserviert werden. Nach Ihrer Bestellung geht Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung und Rechnung zu.
€ 9,10
+ Bediengeld € 0,80* = Gesamtbetrag € 9,90
€ 9,70
+ Bediengeld € 0,80* = Gesamtbetrag € 10,50
Die genannten Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt. zzgl. optionaler Leistungen (Versand Marken / Wertgutschriften und Zutrittsbänder). Der Wert der einzelnen Bier- und Hähnchenmarken ist auf alle Speisen und Getränke unserer Karte anrechenbar.
* Das Bediengeld (BG) – nicht zu verwechseln mit dem freiwilligen Trinkgeld – fällt vor Ort im Festzelt an und ist direkt an die Kellnerin bzw. den Kellner zu bezahlen.
Verwendung der Biermarken, Hähnchenmarken & Wertgutschriften
Der Wert der Bier- und Hähnchenmarken bzw. die Gesamt-Wertgutschrift stellt eine Umsatzgarantie für die von Ihnen am gewählten Tag reservierten Plätze im Zelt dar. Sie können sich diesen Wert natürlich auf alle Speisen und Getränke unserer Karte anrechnen lassen.
Weitere Informationen
Reservierungen können getätigt werden, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Die sich aus Ihrem tatsächlichen Verzehr ergebende Gesamtrechnung ist vor Ort im Festzelt zu begleichen. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei Ihrem Kellner bzw. Ihrer Kellnerin oder im Festzeltbüro vorzubringen.
Zahlungsmodalitäten
Der Wert der Bier- und Hähnchenmarken ist zahlbar nach Rechnungsstellung per Überweisung an Grandls Festbetriebe GmbH. Das Bediengeld – nicht zu verwechseln mit dem freiwilligen Trinkgeld – fällt vor Ort im Festzelt an und ist direkt an die Kellnerin bzw. den Kellner zu bezahlen.
Die in Verbindung mit der Tischreservierung erworbene Wertgutschrift ist grundsätzlich nur während des aufgedruckten Zeitraumes gültig; eine Erstattung von Restbeträgen bzw. die Erstattung nicht eingelöster Wertmarken ist leider nicht möglich. Hähnchenmarken sind nur für das Stuttgarter Frühlingsfest 2018 gültig.
Versand der Marken und Zutrittsbänder
Für einen reibungslosen Ablauf beim Zeltzutritt am Reservierungstag ist es unbedingt erforderlich, dass Sie schon vor Ihrem Festzeltbesuch in den Besitz der Zutrittsbänder gekommen und alle Gäste beim Zeltzutritt mit einem solchen Band ausgestattet sind. Gerne senden wir Ihnen Ihre Zutrittsbänder sowie Ihre Bier- und Hähnchenmarken gegen eine Versandkostenpauschale von € 15,00 innerhalb Deutschlands oder € 25,00 für das europäische Ausland (ohne Schweiz) mit versichertem Paket nach Zahlungseingang zu. Alternativ können Sie die Marken vor dem Reservierungstag bei uns im Festbüro abholen. Nicht möglich ist der Versand der Marken und Zutrittsbänder an Packstationen, Postfächer sowie in die Schweiz.
Zugang zum Festzelt
Bitte nehmen Sie Ihre Plätze pünktlich ein. Reservierte Tische können bis maximal 20 Minuten nach der schriftlich bestätigten Reservierungszeit freigehalten werden. Bei hoher Besucherfrequenz auf dem Wasen, bei Ausfall von Bussen und Bahnen sowie bei starkem Verkehrsaufkommen auf den Zufahrtswegen werden wir Ihre Tische ab Reservierungsbeginn mindestens 45 Minuten lang freihalten.
Bitte beachten Sie, dass große Taschen, Rucksäcke oder Gepäckstücke nicht ins Festzelt mitgenommen werden dürfen. Die maximale Abmessungen erlaubter Taschen ist 30cm x 30cm x 10cm (Länge x Höhe xDicke).
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Für die Abwicklung des Reservierungsvorganges benötigen wir die korrekten Namens- und Adressdaten sowie die E-Mail-Adresse, um den Bestelleingang bestätigen und mit Ihnen kommunizieren zu können. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben unsere Kunden u.a. ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten Daten, sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten. Ausführliche Informationen finden Sie unter der Rubrik „Datenschutz“.
Bonus nach Auftragswert einer einzelnen Reservierung oder einer einzelnen Markenbestellung:
Auftragswert | Bonus |
---|---|
€ 1.000,– bis € 2.499,– | 2 % |
€ 2.500,– bis € 4.999,– | 3 % |
€ 5.000,– bis € 7.499,– | 4 % |
€ 7.500,– bis € 9.999,– | 5 % |
ab € 10.000,– | 6% |
Der Bonus wird in Form von Biermarken überreicht.
Der Taxistand „Daimlerstrasse“ befindet sich direkt gegenüber der Stadtbahn-Haltestelle „Cannstatter Wasen“. Ein zweiter
Taxistand befindet sich auf dem Cannstatter Wasen in nächster Nähe zum Hauptzugang zum Stuttgarter Frühlingsfest.
Sollten alle Taxis unterwegs sein, kann über folgende Rufnummer (rund um die Uhr / auch an Sonn- und Feiertagen) ein Taxi gerufen werden:
Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart
Telefon +49 711 5510 000
Nachfolgender Plan zeigt das Schienennetz des VVS (Verkehrsverbund Stuttgart). Haltestellen mit Park+Ride-Stellplätzen sind grün markiert.